Entscheidende Fortschritte im neuen Opferschutzgesetz

13.10.2017

Die diesjährige Mitgliederversammlung von ECPAT Deutschland e.V. (Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung) fand am 10. Oktober 2017 in Hannover statt. Die Forderung nach einem angemessenen im Gesetz verankerten Opferschutz war ein wichtiger Diskussionspunkt der Tagung.

Dagmar Freudenberg, ehemalige Staatsanwältin und Leiterin der Opferschutzstelle des Landes Niedersachsens, befasste sich mit dem Thema „Herausforderung im Opferschutz bei minderjährigen Opfern von Gewaltstraftaten“: Ein entscheidender Fortschritt im neuen Opferschutzgesetz ist die gesetzlich verbindlich und bundesweit festgelegte „Psychosoziale Prozessbegleitung“ (§ 406g StPO). Demnach haben alle Opfer von Gewalttaten das Recht auf einen psychosozialen Prozessbegleiter, dem es gestattet ist, bei der Vernehmung des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein. Es findet so eine begleitende Unterstützung der Opfer während der gerichtlichen Befragungen und Verhandlungen statt.

Die Stiftung Tapfere Kinder wird – wie bereits in den letzten Jahren – auch in Zukunft die für sexuell ausgebeutete Kinder so wichtige Projektarbeit von ECPAT Deutschland e.V. unterstützen.

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