Jede Woche sterben in Deutschland 3 Kinder durch Gewalt und Vernachlässigung, jährlich werden etwa 14.800 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch registriert. Diese erschreckenden Zahlen erfordert eine fachlich fundierte Vorgehensweise bei der medizinischen Dokumentation und Untersuchung von Verdachtsfällen.
Misshandlung und Missbrauch an Kindern ist ein Verbrechen!
Die Kinderschutzambulanz an der Forensischen Ambulanz der Rechtsmedizin in Mainz führt seit 2003 jährlich ca. 500 Untersuchungen von Gewaltopfern durch.
Ein Großteil der Untersuchungen betrifft Kleinkinder und Babys als Opfer von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch.
Das Leben ist – erst recht, wenn es gut und geordnet verlaufen soll – eine absolut zerbrechliche Angelegenheit. Und am zerbrechlichsten ist es für Kinder.
Gewalt und hier insbesondere das Thema Gewalt in engen sozialen Beziehungen, d.h. Gewalt in Familien und anderen häuslichen Gemeinschaften, möchten wir verstärkt in das öffentliche Bewusstsein rücken und mehr und mehr enttabuisieren.
Verdacht ausräumen / Verdacht erhärten
Um die Früherkennung bei Misshandlungs- und Missbrauchsverdachtsfällen zu verbessern sowie Kompetenz und Expertenwissen schnell, niederschwellig und unkompliziert bereitzustellen, fördert die Stiftung Tapfere Kinder die Kinderschutzambulanz in Mainz.
Die Zahl der Untersuchungen hat im Verlauf immer weiter zugenommen, insbesondere aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit, welche einen großen Teil der Arbeit in der Kinderschutzambulanz ausmacht. Nachdem die forensische Ambulanz eine Stelle für eine Fachkraft im Bereich administrativer Organisation schaffen konnte, fehlt weiterhin ärztliche Unterstützung, um den enormen Arbeitsaufwand mit 24 h Bereitschaftsdienst, auch an Wochenenden und neben dem übrigen rechtsmedizinischen Arbeitsalltag, zu bewältigen. Die Untersuchungen selbst werden durch Zuschüsse des Innenministeriums finanziert.
In vielen Fällen werden die Untersuchungen auch auswärtig durchgeführt (z.B. Polizeistationen, Frauenhäuser, Kliniken) sodass Fahrten durch das gesamte Zuständigkeitsgebiet durchgeführt werden. Zudem ist eine Beurteilung anhand von Fotomaterial oder radiologischen Befunden möglich. Eine Anzeige bei der Polizei ist keine Voraussetzung für die Untersuchung/Beratung.
Vielmehr soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, im Falle einer späteren Anzeige auf die Befunde zurückgreifen zu können, um somit die Glaubwürdigkeit des Opfers vor Gericht zu stützen. Eine Untersuchung kann auch diese Information geben „alles in Ordnung, es sind keine Verletzungen vorhanden“ und mithelfen, eine erste Bewältigung des Traumas für betroffene und Angehörige, insbesondere bei sexuellem Missbrauch, zu erleichtern.
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